top of page

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

H.O.M.E. – House of Moments Events
Inhaberin: Martha Khavakali Duteil
Lüneburg, Niedersachsen
E-Mail: martha@homevents.de

Stand: August 2026

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen Martha Khavakali Duteil, handelnd unter der Bezeichnung H.O.M.E. – House of Moments Events, nachfolgend „Auftragnehmerin“, und ihren Kunden, nachfolgend „Kunde“.

1.2 Gegenstand der Verträge sind Dienstleistungen im Bereich Eventmanagement, Veranstaltungsplanung, Veranstaltungsorganisation und Veranstaltungsbegleitung.

1.3 Das Angebot richtet sich insbesondere an Privatkunden für Hochzeiten und private Feiern sowie an Unternehmen für Firmenveranstaltungen und Corporate Events.

1.4 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. Vertrag. Diese AGB gelten ergänzend.

1.5 Individuelle Vereinbarungen zwischen der Auftragnehmerin und dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB. Dies entspricht auch dem gesetzlichen Vorrang individuell ausgehandelter Vereinbarungen.

2. Leistungen

2.1 Die Auftragnehmerin bietet insbesondere folgende Leistungen an:

  • kostenloses Erstgespräch von ca. 30 Minuten;

  • Klarheits-Session;

  • Hochzeitstag-Koordination;

  • Teilplanung;

  • Komplettplanung;

  • zweisprachige Eventbegleitung bzw. Planung;

  • Planung und Koordination privater Feiern;

  • Planung und Koordination von Firmenfeiern und Corporate Events;

  • Location-Scouting;

  • Jahresbegleitung für Unternehmen;

  • weitere individuell vereinbarte Zusatzleistungen.

2.2 Die jeweils aktuellen Preise und Leistungsbeschreibungen werden auf der Website bzw. im individuellen Angebot dargestellt.

2.3 Maßgeblich für den konkreten Auftrag sind ausschließlich die Leistungen, die im individuellen Angebot oder Vertrag vereinbart wurden.

2.4 Die Auftragnehmerin ist nicht verpflichtet, Leistungen zu erbringen, die nicht Bestandteil des vereinbarten Leistungsumfangs sind.

 

3. Kostenloses Erstgespräch

3.1 Das Erstgespräch dauert grundsätzlich ca. 30 Minuten und findet insbesondere per Video statt.

3.2 Das Erstgespräch dient dem gegenseitigen Kennenlernen sowie der ersten Einschätzung des Veranstaltungsprojekts.

3.3 Das Erstgespräch ist unverbindlich und kostenlos.

3.4 Aus dem Erstgespräch entsteht noch keine Verpflichtung zur Beauftragung.

 

4. Klarheits-Session

4.1 Die Klarheits-Session ist eine eigenständige Beratungsleistung und kostet gemäß aktueller Preisliste 290,00 €.

4.2 Sie richtet sich insbesondere an Kunden, die ihre Veranstaltung grundsätzlich selbst planen möchten, jedoch Unterstützung bei Budget, Zeitplan, Locations oder der weiteren Strukturierung benötigen.

4.3 Umfang und Dauer der Klarheits-Session ergeben sich aus dem individuellen Angebot bzw. der Terminvereinbarung.

 

5. Hochzeitstag-Koordination und Hochzeitsplanung

5.1 Die Auftragnehmerin bietet unterschiedliche Formen der Hochzeitsplanung an, insbesondere:

  • Hochzeitstag-Koordination;

  • Teilplanung;

  • Komplettplanung.

5.2 Die Hochzeitstag-Koordination kostet gemäß aktueller Preisliste 1.490,00 €.

5.3 Die Teilplanung kostet gemäß aktueller Preisliste 2.900,00 €.

5.4 Die Komplettplanung kostet gemäß aktueller Preisliste 5.900,00 €.

5.5 Der konkrete Leistungsumfang der jeweiligen Leistung ergibt sich aus dem individuellen Angebot.

5.6 Eine Hochzeitsbegleitung am Veranstaltungstag umfasst, sofern entsprechend gebucht, die vereinbarte Begleitungszeit von bis zu 12 Stunden.

5.7 Eine zusätzliche Stunde am Veranstaltungstag wird mit 95,00 € je angefangener Stunde berechnet.

5.8 Die Buchung einer zweiten Koordination am Veranstaltungstag kann, sofern verfügbar und vereinbart, mit 390,00 €berechnet werden.

 

6. Zweisprachige Leistungen

6.1 Für Veranstaltungen, bei denen eine zweisprachige Planung oder Begleitung in Deutsch und Englisch oder Französisch vereinbart wird, kann das zweisprachige Paket mit einem Aufpreis von 690,00 € gebucht werden.

6.2 Der konkrete Umfang der zweisprachigen Leistung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.

6.3 Eine darüber hinausgehende Übersetzungs- oder Dolmetschleistung ist nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.

 

7. Private Feiern

7.1 Für private Feiern bietet die Auftragnehmerin insbesondere die Planung und Koordination von Milestone-Feiern, runden Geburtstagen, Taufen, Jubiläen und vergleichbaren Veranstaltungen an.

7.2 Für Milestone-Feiern gelten gemäß aktueller Preisliste insbesondere folgende Preise:

  • bis 30 Personen: 890,00 €

  • ab 30 Personen: 1.490,00 €

7.3 Maßgeblich für den jeweils anzuwendenden Preis ist die im individuellen Angebot zugrunde gelegte Gästezahl.

7.4 Bei einer deutlich höheren Gästezahl oder einem außergewöhnlich hohen organisatorischen Aufwand kann ein individuelles Angebot erstellt werden.

 

8. Firmenveranstaltungen und Corporate Events

8.1 Für Unternehmen bietet die Auftragnehmerin insbesondere die Planung und Koordination von Firmenfeiern und Corporate Events an.

8.2 Für Firmenfeiern gelten gemäß aktueller Preisliste insbesondere:

  • Firmenfeier Kompakt bis 40 Personen: 1.490,00 €

  • Firmenfeier Komplett für 40 bis 100 Personen: 2.900,00 €

8.3 Für mehrere Veranstaltungen innerhalb eines Jahres kann eine Jahresbegleitung mit einer Laufzeit von 12 Monaten zu 690,00 € pro Monat vereinbart werden.

8.4 Der konkrete Leistungsumfang der Corporate-Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.

 

9. Kurzfristige Beauftragung von Corporate Events

9.1 Bei einer Beauftragung eines Corporate Events mit einem Vorlauf von weniger als sechs Wochen kann ein Kurzfristigkeitszuschlag von 40 % auf die vereinbarte Vergütung erhoben werden.

9.2 Der Zuschlag wird im individuellen Angebot ausgewiesen.

9.3 Der Zuschlag berücksichtigt insbesondere den erhöhten organisatorischen Aufwand, die kurzfristige Koordination von Dienstleistern und die erforderliche parallele Bearbeitung von Planungsschritten.

 

10. Preisändernde Faktoren

10.1 Die auf der Website veröffentlichten Pauschalen beziehen sich grundsätzlich auf einen normalen Veranstaltungsumfang.

10.2 Ein höherer Preis kann insbesondere erforderlich werden bei:

  • mehr als 100 Gästen;

  • mehreren Veranstaltungsorten;

  • einem außergewöhnlich hohen Koordinationsaufwand;

  • einem Vorlauf von weniger als acht Wochen;

  • einer Anreise von mehr als 80 km ab Lüneburg.

10.3 Solche Mehrkosten werden dem Kunden grundsätzlich vor Beauftragung bzw. sobald sie absehbar sind mitgeteilt.

10.4 Die Höhe des Gesamtbudgets der Veranstaltung ist grundsätzlich kein prozentualer Preisfaktor für die Vergütung der Auftragnehmerin.

10.5 Die Vergütung richtet sich nach dem tatsächlichen Leistungs- und Organisationsaufwand und nicht nach der Höhe des Gesamtbudgets der Veranstaltung.

 

11. Location-Scouting

11.1 Das Location-Scouting kostet gemäß aktueller Preisliste 490,00 €.

11.2 Im Rahmen des Location-Scoutings recherchiert die Auftragnehmerin geeignete Locations entsprechend den vom Kunden mitgeteilten Anforderungen.

11.3 Sofern im jeweiligen Angebot nicht anders vereinbart, beinhaltet das Location-Scouting insbesondere die Recherche und Aufbereitung geeigneter Vorschläge.

11.4 Werden zunächst kostenlos drei Location-Vorschläge zur Verfügung gestellt, dienen diese ausschließlich dazu, dem Kunden einen ersten Eindruck von einer möglichen Zusammenarbeit zu ermöglichen.

11.5 Wird nach einem kostenpflichtigen Location-Scouting anschließend ein entsprechendes Planungspaket gebucht, wird der Betrag von 490,00 € auf den Paketpreis angerechnet, sofern dies im Angebot entsprechend vorgesehen ist.

 

12. Zusatzleistungen

12.1 Zusatzleistungen können nach individueller Vereinbarung hinzugebucht werden.

12.2 Hierzu gehören insbesondere:

  • zweite Koordination am Veranstaltungstag: 390,00 €

  • zusätzliche Stunde am Veranstaltungstag: 95,00 €

  • ausgearbeitetes Dekorationskonzept: 450,00 €

  • Gästemanagement und Sitzplan: 350,00 €

12.3 Weitere Zusatzleistungen können individuell vereinbart und gesondert angeboten werden.

 

13. Zahlungsbedingungen

13.1 Sofern im individuellen Angebot nichts Abweichendes vereinbart wurde, erfolgt die Zahlung bei Aufträgen ab 1.000,00 € in drei Teilbeträgen:

  • 30 % bei Vertragsunterzeichnung

  • 40 % drei Monate vor der Veranstaltung

  • 30 % zwei Wochen vor der Veranstaltung

13.2 Die erste Rate wird mit Vertragsschluss fällig und dient insbesondere der verbindlichen Reservierung des Veranstaltungstermins sowie der bereits beginnenden Planungs- und Organisationsleistungen.

13.3 Bei kleineren Aufträgen mit einem Gesamtwert von unter 1.000,00 € wird der Gesamtbetrag bei Beauftragung fällig.

13.4 Die jeweiligen Zahlungsfristen ergeben sich aus dem individuellen Angebot bzw. der Rechnung.

13.5 Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern diese gesetzlich anfällt.

13.6 Nebenkosten, insbesondere Fahrt- und gegebenenfalls Übernachtungskosten außerhalb des vereinbarten regionalen Leistungsbereichs, werden vorab abgestimmt und im Angebot ausgewiesen.

 

14. Stornierung durch den Kunden

14.1 Eine Stornierung muss in Textform gegenüber der Auftragnehmerin erklärt werden.

14.2 Bei einer Stornierung werden die bis zum Zeitpunkt der Stornierung erbrachten Leistungen sowie bereits entstandene und nicht mehr vermeidbare Kosten berücksichtigt.

14.3 Die bei Vertragsabschluss gezahlte erste Rate von 30 % ist nicht allein deshalb automatisch als pauschaler Schadensersatz geschuldet. Maßgeblich sind insbesondere die bereits erbrachten Leistungen, die verbindliche Reservierung des Veranstaltungstermins und die tatsächlich entstandenen bzw. nicht mehr vermeidbaren Aufwendungen.

14.4 Soweit eine zulässige Schadenspauschale vereinbart wird, bleibt dem Kunden ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass überhaupt kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

14.5 Der Auftragnehmerin bleibt der Nachweis eines höheren tatsächlich entstandenen Schadens vorbehalten, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

14.6 Gesetzliche Rücktritts-, Kündigungs- und Widerrufsrechte bleiben unberührt.

 

15. Verschiebung des Veranstaltungstermins

15.1 Die Verschiebung einer Veranstaltung ist nach vorheriger Abstimmung möglich, sofern der gewünschte Ersatztermin verfügbar ist.

15.2 Eine Verschiebung ist grundsätzlich keine Stornierung.

15.3 Bereits geleistete Zahlungen werden bei einer vereinbarten Verschiebung grundsätzlich auf den neuen Veranstaltungstermin angerechnet.

15.4 Entstehen durch die Verschiebung zusätzliche Kosten, insbesondere durch externe Dienstleister oder nicht mehr kostenfrei stornierbare Leistungen, können diese dem Kunden weiterberechnet werden, soweit sie durch die Verschiebung verursacht wurden.

15.5 Kann kein geeigneter Ersatztermin vereinbart werden, wird die weitere Vertragsabwicklung nach den gesetzlichen Bestimmungen und den Regelungen über die Beendigung des Vertrags behandelt.

 

16. Externe Dienstleister

16.1 Für die Durchführung einer Veranstaltung können externe Dienstleister eingesetzt oder durch die Auftragnehmerin vermittelt werden.

16.2 Hierzu können insbesondere Locations, Caterer, Fotografen, Floristen, Musiker, DJs, Techniker, Dekorateure und weitere Veranstaltungsdienstleister gehören.

16.3 Sofern der jeweilige Dienstleistervertrag unmittelbar zwischen dem Kunden und dem Dienstleister geschlossen wird, ist der Dienstleister für seine eigene Leistung verantwortlich.

16.4 Die Auftragnehmerin übernimmt die Koordination externer Dienstleister nur im Umfang des jeweils gebuchten Leistungsumfangs.

 

17. Mitwirkung des Kunden

17.1 Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Planung erforderlichen Informationen rechtzeitig und vollständig bereitzustellen.

17.2 Der Kunde trifft erforderliche Entscheidungen innerhalb angemessener Fristen.

17.3 Verzögerungen, die durch fehlende oder verspätete Mitwirkung des Kunden entstehen, können zu einer Verschiebung von Planungsabläufen führen.

17.4 Entsteht aufgrund einer vom Kunden zu vertretenden Verzögerung ein erheblicher zusätzlicher Aufwand, kann dieser nach vorheriger Abstimmung zusätzlich berechnet werden.

 

18. Veranstaltungsort und Reisekosten

18.1 Die Leistungen der Auftragnehmerin richten sich grundsätzlich an Kunden in der Lüneburger Heide, Hamburg und Norddeutschland.

18.2 Veranstaltungen mit einer Entfernung von mehr als 80 km ab Lüneburg können zusätzliche Fahrt- und Reisekosten verursachen.

18.3 Die entsprechenden Kosten werden im individuellen Angebot ausgewiesen bzw. vor Durchführung der zusätzlichen Reise abgestimmt.

 

19. Höhere Gewalt

19.1 Kann eine Veranstaltung aufgrund von Umständen, die außerhalb des Einflussbereichs der Parteien liegen, nicht oder nur eingeschränkt stattfinden, bemühen sich die Parteien zunächst um eine einvernehmliche Lösung, insbesondere eine Verschiebung.

19.2 Als höhere Gewalt können insbesondere Naturkatastrophen, behördliche Anordnungen, Krieg, Streiks, Pandemien oder vergleichbare unvorhersehbare Ereignisse gelten.

19.3 Bereits erbrachte Leistungen sowie tatsächlich entstandene und nicht vermeidbare Kosten bleiben entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zu berücksichtigen.

 

20. Haftung

20.1 Die Auftragnehmerin haftet nach den gesetzlichen Vorschriften.

20.2 Eine Haftungsbeschränkung gilt insbesondere nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.

20.3 Für Leistungen und Pflichtverletzungen externer Dienstleister haftet die Auftragnehmerin nur, soweit sie hierfür nach den gesetzlichen Vorschriften selbst verantwortlich ist.

 

21. Widerrufsrecht von Verbrauchern

21.1 Bei Verträgen mit Verbrauchern, die im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden, können gesetzliche Informations- und Widerrufsrechte bestehen. Nach § 312g BGB besteht bei entsprechenden Verbraucherverträgen grundsätzlich ein Widerrufsrecht, soweit keine gesetzliche Ausnahme greift. (Gesetze im Internet)

21.2 Soweit der Kunde ausdrücklich verlangt, dass die Auftragnehmerin bereits vor Ablauf einer gesetzlichen Widerrufsfrist mit der Dienstleistung beginnt, werden die hierfür erforderlichen gesetzlichen Voraussetzungen gesondert berücksichtigt.

21.3 Das Widerrufsrecht kann bei vollständig erbrachten Dienstleistungen unter den gesetzlichen Voraussetzungen erlöschen, insbesondere wenn der Verbraucher dem vorzeitigen Beginn ausdrücklich zugestimmt und die gesetzlichen Informationen erhalten hat. (Gesetze im Internet)

21.4 Soweit ein Widerrufsrecht besteht, erhält der Verbraucher die hierfür erforderliche Widerrufsbelehrung und gegebenenfalls das Muster-Widerrufsformular gesondert.

 

22. Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach Maßgabe der auf der Website veröffentlichten Datenschutzerklärung.

 

23. Einbeziehung der AGB

23.1 Die AGB werden dem Kunden spätestens bei Vertragsschluss zugänglich gemacht.

23.2 Der Kunde erhält die Möglichkeit, von ihrem Inhalt in zumutbarer Weise Kenntnis zu nehmen und ihrer Geltung zuzustimmen.

23.3 Die gesetzlichen Anforderungen an die Einbeziehung Allgemeiner Geschäftsbedingungen bleiben unberührt. (Gesetze im Internet)

 

24. Schlussbestimmungen

24.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

24.2 Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.

24.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

24.4 Individuelle Vereinbarungen zwischen der Auftragnehmerin und dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB.

 

H.O.M.E. – House of Moments Events
Martha Khavakali Duteil
Lüneburg, Niedersachsen
E-Mail: duteilmartha@gmail.com

Stand: August 2026

bottom of page